Qualität

Schutzhelme für Bau, Industrie sowie Spezialmodelle und Anstoßkappen, die zur Abwehr von Risiken am Arbeitsplatz dienen, müssen innerhalb der EU die Voraussetzungen der EU-Richtlinie 89/686/EWG Kategorie II bzw. Kategorie III und deren Anhänge II und III erfüllen. Dafür sind neben den zu prüfenden Schutzhelmen unter anderem technische Fertigungsunterlagen, EG-Konformitätserklärung zur Anbringung der CE-Kennzeichnung und der EG-Baumusterprüfbescheinigung, deren Prüfungsgrundlage für Schutzhelme die EN 397 und für Anstoßkappen die EN 812 ist, bei einem anerkannten Prüfungsinstitut einzureichen. Bei Schutzhelmen der Kategorie III ist eine Qualitätssicherung für das Endprodukt (Artikel 11 A) einzuführen. Die Anforderungen sind im Einzelnen in den für Industrieschutzhelme und Anstoßkappen geltenden europäischen Normen EN 397 und EN 812 sowie in der Kurzinformation „Persönliche Schutzausrüstungen“ des HVBG nachzulesen.

VOSS-Helme erfüllen selbstverständlich die in der EN 397 und EN 812 verlangten Voraussetzungen. Welche Prüfungen sie im Einzelnen außerdem erfüllen sowie weitere Informationen finden Sie in den jeweiligen Artikelgruppen dargestellt.

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