Tragedauer

Durch einen länger als 10 Jahre andauernden Praxistest durch Freibewitterung wurde belegt, dass die Tragedauer eines Schutzhelms im wesentlichen vom Material beeinflusst wird. Die Aussage, dass bei Schutzhelmen aus duroplastischen Kunststoffen die Tragedauer nur durch mechanische Beschädigung begrenzt wird, hat sich als falsch erwiesen. So sollten Schutzhelme u.a. aus UV-stabilisiertem Polyethylen nach vier Jahren, aus Phenol-Textil-Kunstharz nach acht Jahren und Schutzhelme aus glasfaserverstärktem Polyester bzw. Polycarbonat nach zehn Jahren ausgetauscht werden. VOSS-HELME aus Polyethylen und ABS haben die künstliche Alterung nach Anhang B der EN 397 erfüllt und bestehen noch nach fünf Jahren die Anforderungen der Norm u.a. Stoßdämpfung und Durchdringung. Damit haben Sie in jedem Fall eine zusätzliche Sicherheitsreserve. Beweis der hohen Qualität unserer Schutzhelme. Trotzdem gilt: Nach einem starken Aufschlag darf der Schutzhelm nicht mehr benutzt werden.

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